Erläuterungen


Um den Gerichtsstand, das heißt das für ein Verfahren zuständige Gericht zu finden, muss zunächst zwischen der örtlichen und der sachlichen Zuständigkeit unterschieden werden. Die örtliche Zuständigkeit meint dabei einfach den Ort, an dem das Gericht belegen ist. Die sachliche Zuständigkeit meint dagegen die Art des zuständigen Gerichts (bspw. Amts- oder Landgericht). Die Zuständigkeit und damit der Gerichtsstand werden in zahlreichen Gesetzen geregelt.

Darüber hinaus kann noch zwischen der funktionellen und der personellen Zuständigkeit unterschieden werden. Funktionelle Zuständigkeit meint dabei, welche Art von Mitarbeiter in dem Verfahren entscheidet (bspw. Richter oder Rechtspfleger). Personelle Zuständigkeit meint dagegen, welcher Mitarbeiter, das heißt welche Person die Entscheidung letztlich trifft. Die funktionelle Zuständigkeit ist ebenfalls gesetzlich geregelt, während die personelle Zuständigkeit von den Gerichten in sogenannten Geschäftsverteilungsplänen geregelt wird. Diese Pläne können Sie üblicherweise auf der Internet-Seite des jeweiligen Gerichts abrufen.

Anders als die örtliche und sachliche Zuständigkeit, also den Gerichtsstand, braucht Sie die funktionelle und personelle Zuständigkeit in der Regel nicht zu interessieren. Denn das Gericht wird Ihren Antrag oder Ihre Klage von sich aus dem jeweils zuständigen Mitarbeiter vorlegen. Näheres zu den einzelnen Zuständigkeiten haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Danach ist also zwischen folgenden Zuständigkeiten zu unterschieden:

Örtliche Zuständigkeit
Bestimmt den Ort, an dem das Gericht zuständig ist (Gerichtsort).

Sachliche Zuständigkeit
Bestimmt, welche Art von Gericht zuständig ist.

Funktionelle Zuständigkeit
Bestimmt, welche Art von Mitarbeiter bei Gericht zuständig ist.

Personelle Zuständigkeit
Bestimmt den Mitarbeiter, der am Gericht zuständig ist.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es je nach Verfahrensart auch Sonderfälle geben kann, in denen die Zuständigkeit ausnahmsweise anders geregelt ist. Ebenso kann es vorkommen, dass in einzelnen Bundesländern oder Gerichtsbezirken Sonderregelungen greifen (bspw. die sogenannte Konzentration, das heißt bestimmte Verfahrensarten werden an einem Gericht zusammengefasst). Im Fall der Fälle sollten Sie daher einen Rechtsanwalt hinzuziehen.