Instanzen: AG Schwerin - LG Schwerin - OLG Rostock - BGH

Amtsgericht Schwerin


Anschrift Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1-2
19053 Schwerin
Postfach Amtsgericht Schwerin
Postfach 111065
19010 Schwerin
Telefon: (0385) 7415-0
Telefax: (0385) 7415-200
E-Mail: verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.mv-justiz.de/pages/ordent_gerichte/ag_sn.htm
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)
Bankverbindung IBAN: DE62 1300 0000 0014 0015 49
BIC: MARKDEF1130
Staatsanwaltschaft: StA Schwerin

Sonderzuständigkeiten
Mahnverfahren:AG Hamburg

Das Amtsgericht Schwerin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in seinem Bezirk für Zivil- und Strafsachen zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und der ZPO (Zivilrecht) bzw. der StPO (Strafrecht). Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.