Instanzen: AG Landstuhl - LG Zweibrücken - OLG Zweibrücken - BGH

Amtsgericht Landstuhl


Anschrift Amtsgericht Landstuhl
Kaiserstraße 55
66849 Landstuhl
Postfach Amtsgericht Landstuhl
Postfach 1161
66841 Landstuhl
Telefon: (06371) 931-0
Telefax: (06371) 931-222
E-Mail: aglst@zw.mjv.rlp.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.aglst.justiz.rlp.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)
Bankverbindung IBAN: DE63 5451 0067 0001 4356 74
BIC: PBNKDEFF
Staatsanwaltschaft: StA Zweibrücken

Sonderzuständigkeiten
Mahnverfahren:AG Mayen
Handelsregister:AG Zweibrücken
Insolvenzverfahren:AG Zweibrücken
Partnerschaftsregister:AG Zweibrücken
Vereinsregister:AG Zweibrücken

Das Amtsgericht Landstuhl ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in seinem Bezirk für Zivil- und Strafsachen zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und der ZPO (Zivilrecht) bzw. der StPO (Strafrecht). Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.