Amtsgericht Zweibrücken
Anschrift |
Amtsgericht Zweibrücken Herzogstraße 2 66482 Zweibrücken |
Postfach |
Amtsgericht Zweibrücken Postfach 1441 66464 Zweibrücken |
Telefon: | (06332) 805-0 |
Telefax: | (06332) 805-198 |
E-Mail: | agzw@zw.mjv.rlp.de |
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen. | |
Internet: | www.agzw.mjv.rlp.de |
Öffnungszeiten: | Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden) |
Bankverbindung |
IBAN: DE31 5901 0066 0010 8016 61 BIC: PBNKDEFF |
Staatsanwaltschaft: | StA Zweibrücken |
Sonderzuständigkeiten |
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Mahnverfahren: | AG Mayen |
Das Amtsgericht Zweibrücken ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in seinem Bezirk für Zivil- und Strafsachen zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und der ZPO (Zivilrecht) bzw. der StPO (Strafrecht). Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.