Landesarbeitsgericht Saarland
Anschrift |
Landesarbeitsgericht Saarland Hardenbergstraße 3 66119 Saarbrücken |
Postfach |
Landesarbeitsgericht Saarland Postfach 101552 66015 Saarbrücken |
Telefon: | (0681) 501-3603 |
Telefax: | (0681) 501-3607 |
E-Mail: | poststelle@lag.justiz.saarland.de |
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen. | |
Internet: | www.arbeitsgerichte.saarland.de |
Öffnungszeiten: | Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden) |
Das Landesarbeitsgericht Saarland ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.