Landesarbeitsgericht Hessen
Anschrift |
Landesarbeitsgericht Hessen Gutleutstraße 130 60327 Frankfurt am Main |
Postfach |
Landesarbeitsgericht Hessen Postfach 180320 60084 Frankfurt am Main |
Telefon: | (069) 15047-0 |
Telefax: | (0611) 32761-8539 |
E-Mail: | verwaltung@lag-frankfurt.justiz.hessen.de |
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen. | |
Internet: | arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/arbeitsgerichte-u... |
Öffnungszeiten: | Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden) |
Das Landesarbeitsgericht Hessen ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.