Instanzen: ArbG Trier - LAG Mainz - BAG

Arbeitsgericht Trier


Anschrift Arbeitsgericht Trier
Dietrichstraße 13
54290 Trier
Postfach Arbeitsgericht Trier
Postfach 1280
54202 Trier
Telefon: (0651) 466-0
Telefax: (0651) 466-7900
E-Mail: poststelle.trier@arbg.mjv.rlp.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: arbgtr.justiz.rlp.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)

Das Arbeitsgericht Trier ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.