Arbeitsgericht Schwerin
Anschrift |
Arbeitsgericht Schwerin Wismarsche Straße 323 b 19055 Schwerin |
Postfach |
Arbeitsgericht Schwerin Postfach 111034 19010 Schwerin |
Telefon: | (0385) 5404-0 |
Telefax: | (0385) 5404-5116 |
Das Arbeitsgericht Schwerin ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.