Instanzen: ArbG Saarbrücken - LAG Saarbrücken - BAG

Arbeitsgericht Saarbrücken


Anschrift Arbeitsgericht Saarbrücken
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
Telefon: (0681) 501-05
Telefax: (0681) 501-3648
Internet: www.arbeitsgerichte.saarland.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)

Das Arbeitsgericht Saarbrücken ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.