Arbeitsgericht Rosenheim
Anschrift |
Arbeitsgericht Rosenheim Rathausstraße 23 83022 Rosenheim |
Postfach |
Arbeitsgericht Rosenheim Postfach 1114 83012 Rosenheim |
Telefon: | (08031) 305-04 |
Telefax: | (08031) 305-193 |
E-Mail: | poststelle@arbg-ro.bayern.de |
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen. | |
Internet: | www.arbg.bayern.de/ |
Öffnungszeiten: | Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden) |
Bankverbindung |
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15 BIC: BYLADEMMXXX |
Nebenstellen |
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ArbG Rosenheim (Traunstein) |
Das Arbeitsgericht Rosenheim ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.