Instanzen: ArbG Rosenheim - LAG München - BAG

Arbeitsgericht Rosenheim


Anschrift Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim
Postfach Arbeitsgericht Rosenheim
Postfach 1114
83012 Rosenheim
Telefon: (08031) 305-04
Telefax: (08031) 305-193
E-Mail: poststelle@arbg-ro.bayern.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.arbg.bayern.de/
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)
Bankverbindung IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX

Nebenstellen
ArbG Rosenheim (Traunstein)

Das Arbeitsgericht Rosenheim ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.