Instanzen: ArbG Rheine - LAG Hamm - BAG

Arbeitsgericht Rheine


Anschrift Arbeitsgericht Rheine
Dutumer Straße 5
48431 Rheine
Postfach Arbeitsgericht Rheine
Postfach 1148
48401 Rheine
Telefon: (05971) 9271-0
Telefax: (05971) 9271-50
E-Mail: poststelle@arbg-rheine.nrw.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.arbg-rheine.nrw.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)

Das Arbeitsgericht Rheine ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.