Instanzen: ArbG Oldenburg - LAG Hannover - BAG

Arbeitsgericht Oldenburg


Anschrift Arbeitsgericht Oldenburg
Bahnhofstraße 13
26122 Oldenburg
Postfach Arbeitsgericht Oldenburg
Postfach 2449
26014 Oldenburg
Telefon: (0441) 220-6500
Telefax: (05141) 5937-32100
E-Mail: arol-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.arbeitsgericht-oldenburg.niedersachsen.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)
Bankverbindung IBAN: DE55 2505 0000 0106 0214 62
BIC: NOLA DE 2H

Das Arbeitsgericht Oldenburg ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.