Instanzen: ArbG Oberhausen - LAG Düsseldorf - BAG

Arbeitsgericht Oberhausen


Anschrift Arbeitsgericht Oberhausen
Friedrich-List-Straße 18
46045 Oberhausen
Postfach Arbeitsgericht Oberhausen
Postfach 100155
46001 Oberhausen
Telefon: (0208) 85745-0
Telefax: (0208) 85745-33
E-Mail: poststelle@arbg-oberhausen.nrw.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.arbg-oberhausen.nrw.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)

Das Arbeitsgericht Oberhausen ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.