Instanzen: ArbG Mannheim - LAG Stuttgart - BAG

Arbeitsgericht Mannheim


Anschrift Arbeitsgericht Mannheim
E7, 21
68159 Mannheim
Postfach Arbeitsgericht Mannheim
Postfach 120013
68150 Mannheim
Telefon: (0621) 292-0
Telefax: (0621) 292-1311
Internet: www.arbg-mannheim.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)

Nebenstellen
ArbG Mannheim (Heidelberg)

Das Arbeitsgericht Mannheim ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.