Arbeitsgericht Mannheim
Anschrift |
Arbeitsgericht Mannheim E7, 21 68159 Mannheim |
Postfach |
Arbeitsgericht Mannheim Postfach 120013 68150 Mannheim |
Telefon: | (0621) 292-0 |
Telefax: | (0621) 292-1311 |
Internet: | www.arbg-mannheim.de |
Öffnungszeiten: | Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden) |
Nebenstellen |
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ArbG Mannheim (Heidelberg) |
Das Arbeitsgericht Mannheim ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.