Instanzen: ArbG Mainz - LAG Mainz - BAG

Arbeitsgericht Mainz


Anschrift Arbeitsgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Straße 6-8
55116 Mainz
Postfach Arbeitsgericht Mainz
Postfach 3030
55020 Mainz
Telefon: (06131) 141-0
Telefax: (06131) 141-9773
E-Mail: poststelle.mainz@arbg.mjv.rlp.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: arbgmz.justiz.rlp.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)

Nebenstellen
ArbG Mainz (Bad Kreuznach)

Das Arbeitsgericht Mainz ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.