Instanzen: ArbG Gelsenkirchen - LAG Hamm - BAG

Arbeitsgericht Gelsenkirchen


Anschrift Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
Postfach Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Postfach 100105
45801 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 14899-700
Telefax: (0209) 14899-799
E-Mail: poststelle@arbg-gelsenkirchen.nrw.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.arbg-gelsenkirchen.nrw.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.