Instanzen: ArbG Flensburg - LAG Kiel - BAG

Arbeitsgericht Flensburg


Anschrift Arbeitsgericht Flensburg
Südergraben 55
24937 Flensburg
Telefon: (0461) 89382
Telefax: (0461) 89386
E-Mail: post.arbgfl@arbgsh.landsh.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.

Das Arbeitsgericht Flensburg ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.