Arbeitsgericht Augsburg
Anschrift |
Arbeitsgericht Augsburg Frohsinnstraße 2 86150 Augsburg |
Postfach |
Arbeitsgericht Augsburg 86001 Augsburg |
Telefon: | (0821) 5709-03 |
Telefax: | (0821) 5709-4000 |
Internet: | www.arbg.bayern.de/muenchen/gerichte/augsburg/ |
Öffnungszeiten: | Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden) |
Nebenstellen |
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ArbG Augsburg (Neu-Ulm) |
Das Arbeitsgericht Augsburg ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.