Instanzen: AG Schwandorf - LG Amberg - OLG Nürnberg - BGH

Amtsgericht Schwandorf


Anschrift Amtsgericht Schwandorf
Kreuzbergstraße 19
92421 Schwandorf
Telefon: (09431) 383-0
Telefax: (09431) 383-160
E-Mail: poststelle@ag-sad.bayern.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/sad
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)
Bankverbindung IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Staatsanwaltschaft: StA Amberg

Sonderzuständigkeiten
Mahnverfahren:AG Coburg
Handelsregister:AG Amberg
Insolvenzverfahren:AG Amberg

Das Amtsgericht Schwandorf ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in seinem Bezirk für Zivil- und Strafsachen zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und der ZPO (Zivilrecht) bzw. der StPO (Strafrecht). Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.