Instanzen: ArbG Neumünster - LAG Kiel - BAG

Arbeitsgericht Neumünster


Anschrift Arbeitsgericht Neumünster
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Telefon: (04321) 4097-0
Telefax: (04321) 48310
E-Mail: post.arbgnms@arbgsh.landsh.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.

Das Arbeitsgericht Neumünster ist in seinem Bezirk für Arbeitssachen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und dem ArbGG. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.