Instanzen: AG Zweibrücken - LG Zweibrücken - OLG Zweibrücken - BGH

Amtsgericht Zweibrücken


Anschrift Amtsgericht Zweibrücken
Herzogstraße 2
66482 Zweibrücken
Postfach Amtsgericht Zweibrücken
Postfach 1441
66464 Zweibrücken
Telefon: (06332) 805-0
Telefax: (06332) 805-198
E-Mail: agzw@zw.mjv.rlp.de
Formgebundene Eingaben sollten nicht per E-Mail erfolgen.
Internet: www.agzw.mjv.rlp.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag (Die Uhrzeit variiert und kann der Internet-Seite entnommen werden)
Bankverbindung IBAN: DE31 5901 0066 0010 8016 61
BIC: PBNKDEFF
Staatsanwaltschaft: StA Zweibrücken

Sonderzuständigkeiten
Mahnverfahren:AG Mayen

Das Amtsgericht Zweibrücken ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in seinem Bezirk für Zivil- und Strafsachen zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem GVG und der ZPO (Zivilrecht) bzw. der StPO (Strafrecht). Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen.
Bitte beachten Sie: Die dauerhafte Richtig- und Vollständigkeit der angegebenen Daten kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei fristgebundenen Eingaben sollten Sie die Zuständigkeit und die Kontaktdaten daher noch einmal überprüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.